Belegung des Grillplatzes
Auch für Sie besteht die Möglichkeit unseren Grillplatz zu benutzen.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an unseren Platzwart Herrn Paul Jertz
Tel.:05067/6389.
Folgende Termine sind leider schon vergeben.
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Tag / Monat |
Jahr |
Art der Veranstaltung |
Tag / Monat |
Jahr |
Art der Veranstaltung |
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31. März |
2012 |
Osterfeuer aufbauen |
06. - 07. Juli |
2012 |
Dorffest |
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06. April |
2012 |
Privat |
08. Juli |
2012 |
Privat |
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08. April |
2012 |
Osterfeuer abbrennen |
13. Juli |
2012 |
Privat |
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01. Mai |
2012 |
Maibaum aufstellen |
14. Juli |
2012 |
Privat |
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13. Mai |
2012 |
Privat |
20. Juli |
2012 |
Kiga |
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17. Mai |
2012 |
Himmelfahrtsgottesdienst |
21. Juli |
2012 |
Privat |
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09. Juni |
2012 |
Privat |
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23.-26. August |
2012 |
Hundeschau |
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10. Juni |
2012 |
Privat |
01. September |
2012 |
Privat |
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15. Juni |
2012 |
Privat |
08. September |
2012 |
Heimatverein Abgrillen |
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22. Juni |
2012 |
Privat |
13. Oktober |
2012 |
Heimatkundliche Wanderung |
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23. Juni |
2012 |
Privat |
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24. Juni |
2012 |
Privat |
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29. Juni |
2012 |
FFw Stadtkom. |
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Änderungen vorbehalten!
Platzordnung
Des Heimatverein Ortshausen e.V.
Die Benutzung der Grillecke Ortshausen ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Platzwart Paul Jertz, Reiherwiese 20, Tel.: 05067 – 6389 möglich. Der Aufenthalt sowie die Benutzung geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Schlüsselübergabe erfolgt einen Tag vor der Anmietung und ist nach Terminabsprache abzuholen, die Miete ist im Voraus zu entrichten.
1. Ein Verantwortlicher (Erwachsener) für die Benutzung der Grillecke ist mit Name, Anschrift und Telefonnummer zu benennen.
2. Eltern haften für ihre Kinder bei entstandenen Schäden.
3. Offenes Feuer ist in der Grillecke wegen
Brandgefahr strengstens verboten.
Es können Feuerkörbe angemietet werden
4. Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der
Grillecke ist nicht gestattet.
Parken = Nur an der Bachseite gestattet.
5. Die gesetzlichen Vorschriften über Vermeidung von Lärmbelästigung, sowie die Einhaltung der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) ist bei der Nutzung von Lautsprechern oder ähnlichen Geräten strikt einzuhalten. Jegliche Lärmbelästigung des Dorfes ist zu vermeiden
6. Der Bolzplatz gehört nicht zur Grillecke. Zelte dürfen nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden und bedürfen der Genehmigung der Stadt Bockenem. Campen ist nicht gestattet.
7. Die Grillecke ist sauber zu halten. Abfälle
sind vom Benutzer entsprechend den Bestimmungen des Landkreises Hildesheim zu
beseitigen.
Die Abfälle der Toilette (z. B.. Papierhandtücher) und der Grillecke (z. B..
Kronkorken, Bierflaschen, Zigarettenkippen u. ä.) sind zu entfernen.
8. Eventuelle Schäden oder Mängel sind dem Platzwart umgehend zu melden.
9. Das Betreten der Dachanlage ist aus Sicherheitsgründen verboten.
10. Die Entgelte für die Benutzung der Grillecke richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Heimatverein Ortshausen e. V.
11. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
12. Tiere: Hundekot ist von den Tierbesitzern sofort aufzunehmen und zu beseitigen
13. Reinigung: Die Toiletten und die Grillroste werden vom Platzwart gereinigt.
Der Vorstand
Stand: September 2006