Belegung des Grillplatzes

Auch für Sie besteht die Möglichkeit unseren Grillplatz zu benutzen.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an unseren Platzwart Herrn Paul Jertz

Tel.:05067/6389.

Folgende Termine sind leider schon vergeben.                                 

Tag /  Monat

Jahr

Art der Veranstaltung

 

Tag /  Monat

Jahr

Art der Veranstaltung

31. März

2012

Osterfeuer aufbauen

 

06. - 07. Juli

2012

Dorffest

06. April

2012

Privat

08. Juli

2012

Privat

08. April

2012

Osterfeuer abbrennen

13. Juli

2012

Privat

01. Mai

2012

Maibaum aufstellen

 

14. Juli

2012

Privat

13. Mai

2012

Privat

 

20. Juli

2012

Kiga

17. Mai

2012

Himmelfahrtsgottesdienst

 

21. Juli

2012

Privat

09. Juni

2012

Privat

 

23.-26. August

2012

Hundeschau

10. Juni

2012

Privat

 

01. September

2012

Privat

15. Juni

2012

Privat

 

08. September

2012

Heimatverein Abgrillen

22. Juni

2012

Privat

 

13. Oktober

2012

Heimatkundliche Wanderung

23. Juni

2012

Privat

 

     

24. Juni

2012

Privat

       

29. Juni

2012

FFw Stadtkom.

       
     

 

     
             
           
             
             

 

 

 

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Platzordnung

Des Heimatverein Ortshausen e.V.

 

Die Benutzung der Grillecke Ortshausen ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Platzwart Paul Jertz, Reiherwiese 20, Tel.: 05067 – 6389 möglich. Der Aufenthalt sowie die Benutzung geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Schlüsselübergabe erfolgt einen Tag vor der Anmietung und ist nach Terminabsprache abzuholen, die Miete ist im Voraus zu entrichten.

1. Ein Verantwortlicher (Erwachsener) für die Benutzung der Grillecke ist mit Name, Anschrift und Telefonnummer zu benennen.

2. Eltern haften für ihre Kinder bei entstandenen Schäden.

3. Offenes Feuer ist in der Grillecke wegen Brandgefahr strengstens verboten.
Es können Feuerkörbe angemietet werden

4. Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Grillecke ist nicht gestattet.
Parken = Nur an der Bachseite gestattet.

5. Die gesetzlichen Vorschriften über Vermeidung von Lärmbelästigung, sowie die Einhaltung der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) ist bei der Nutzung von Lautsprechern oder ähnlichen Geräten strikt einzuhalten. Jegliche Lärmbelästigung des Dorfes ist zu vermeiden

6. Der Bolzplatz gehört nicht zur Grillecke. Zelte dürfen nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden und bedürfen der Genehmigung der Stadt Bockenem. Campen ist nicht gestattet.

7. Die Grillecke ist sauber zu halten. Abfälle sind vom Benutzer entsprechend den Bestimmungen des Landkreises Hildesheim zu beseitigen.
Die Abfälle der Toilette (z. B.. Papierhandtücher) und der Grillecke (z. B.. Kronkorken, Bierflaschen, Zigarettenkippen u. ä.) sind zu entfernen.

8. Eventuelle Schäden oder Mängel sind dem Platzwart umgehend zu melden.

9. Das Betreten der Dachanlage ist aus Sicherheitsgründen verboten.

10. Die Entgelte für die Benutzung der Grillecke richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Heimatverein Ortshausen e. V.

11. Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.

12. Tiere: Hundekot ist von den Tierbesitzern sofort aufzunehmen und zu beseitigen

13. Reinigung: Die Toiletten und die Grillroste werden vom Platzwart gereinigt.

 

Der Vorstand

Stand: September 2006